Zusatzqualifikation "Bar und Wein"

Cocktailmixer & Weinempfehler

Die fachkundige Beratung der Gäste zu Getränken, insbesondere zu Wein und Spirituosen, sowie das Mixen von Cocktails wird in vielen Restaurants und Hotels immer wichtiger.

Auszubildende, die hier mehr machen möchten, als der normale Ausbildungsplan vorsieht, können die Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ vereinbaren. Damit kann der Gastro-Nachwuchs schon während der Ausbildung in eine erste spannende Spezialisierung einsteigen.

was erwartet Sie...

Wer kann die Zusatzqualifikation erwerben?

Diese Zusatzqualifikation sieht Inhalte vor, die noch über die umfangreichen regulären Kompetenzen der Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie hinausgehen. Für Auszubildende in diesem Beruf eignet sie sich daher besonders gut. Die Zusatzqualifikation kann aber auch von Azubis aller anderen dreijährigen Gastronomie- und Hotelberufe absolviert werden, d.h.:

Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie

Hotelfachleute

Die Zusatzqualifikation kann zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden vereinbart werden. Das kann entweder schon zu Ausbildungsbeginn oder auch während der Ausbildung passieren. Voraussetzung ist, dass beide dies wollen. Der Betrieb wird dann die in der Zusatzqualifikation vorgesehenen Inhalte vermitteln kann.

 

Unsere Anforderung an Sie

  • Getränkeangebote, z.B. für Veranstaltungen, und Getränkekarten erstellen und kalkulieren
  • Cocktails und Longdrinks herstellen, garnieren und servieren
  • Eigene Rezepturen für Cocktails und Longdrinks entwickeln und verkosten
  • Knowhow über Spirituosen, insbesondere zu Likören und Destillaten
  • Knowhow über Rebsorten, verschiedene Arten von Weinen etc.
  • Weinservice
  • Kommunikation mit Gästen über Herkunft, Herstellung und Geschmack von Weinen und Spirituosen
  • Organisation der Betriebsabläufe an der Bar
  • Fachgerechte Lagerung von Getränken

Betriebliche Vermittlung:

In der Ausbildungsordnung ist ausschließlich eine betriebliche Vermittlung der Inhalte vorgesehen.

Für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist ein Zeitrichtwert von acht Wochen vorgesehen. Die Inhalte der Zusatzqualifikation werden innerhalb der normalen Ausbildungszeit untergebracht, eine Verlängerung erfolgt nicht.

Weitere Informationen

Wie wird die Zusatzqualifikation geprüft?

Die Prüfung erfolgt auf Antrag des Auszubildenden zusammen mit Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung. Die IHK stellt nach bstehen ein Zeugnis für die Zusatzqualifikation aus.

 

 

Ihre Bewerbung

Eine Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen lohnt sich in jedem Fall!

Senden Sie bitte Ihre ausführlichen Unterlagen an Ihre persönliche Ansprechpartnerin – Martina Walter.

Land & Golf Hotel Stromberg
Martina Walter
Personalabteilung
Am Buchenring 6
55442 Stromberg

oder per Mail: mw@golfhotel-stromberg.de