Wie wird die Zusatzqualifikation geprüft?
Die Prüfung erfolgt auf Antrag des Auszubildenden zusammen mit Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung. Die IHK stellt nach bstehen ein Zeugnis für die Zusatzqualifikation aus.
Kochen mit pflanzlichen Lebensmitteln wird in der Gastronomie immer wichtiger. Die Zahl der Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, wächst seit Jahren. Und auch viele Gäste, die tierische Lebensmittel nicht grundsätzlich ablehnen, haben Lust auf pflanzenbetonte Küche.
Auszubildende, die hier mehr machen möchten, als der normale Ausbildungsplan vorsieht, können die Zusatzqualifikation „Vertiefung vegetarische und vegane Küche“ vereinbaren. Damit kann der Küchen-Nachwuchs schon während der Ausbildung in eine erste spannende und zukunftsorientierte Spezialisierung einsteigen.
Diese Zusatzqualifikation ist exklusiv für Koch-Azubis entwickelt worden.
Die Zusatzqualifikation kann zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden vereinbart werden. Das kann entweder schon zu Ausbildungsbeginn oder auch während der Ausbildung passieren. Voraussetzung ist, dass beide dies wollen. Der Betrieb wird dann die in der Zusatzqualifikation vorgesehenen Inhalte vermitteln kann.
In der Ausbildungsordnung ist ausschließlich eine betriebliche Vermittlung der Inhalte vorgesehen.
Für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte ist ein Zeitrichtwert von acht Wochen vorgesehen. Die Inhalte der Zusatzqualifikation werden innerhalb der normalen Ausbildungszeit untergebracht, eine Verlängerung erfolgt nicht.
Die Prüfung erfolgt auf Antrag des Auszubildenden zusammen mit Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung. Die IHK stellt nach bstehen ein Zeugnis für die Zusatzqualifikation aus.