Hinweisgeberschutzgesetz

im LAND & GOLF HOTEL STROMBERG

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die Personen schützt, die Verstöße gegen das EU-Recht in bestimmten Bereichen melden. Unternehmen und Verwaltungen müssen dazu für entsprechende Meldekanäle sorgen. Hinweisgebende Personen können Mitarbeitende, aber auch Geschäftspartner, Lieferanten oder andere Stakeholder sein. Sie sollen beispielsweise vor Diskriminierung, Kündigung oder Schadensersatzansprüchen geschützt werden. Für die Abgabe eines Hinweises gemäß Hinweisgeberschutzgesetz steht Ihnen folgende Mailadresse der Meldestelle zur Verfügung: hinschg@golfhotel-stromberg.de

Verantwortlicher

HM Golf Hotel Stromberg Management GmbH & Co. KG
Klosterstraße 13
48143 Münster

 

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Wolfgang Schneider
Datenschutz im Tourismus
Lange Weihe 39A
30880 Laatzen

 

Zwecke

Bessere Durchsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik sowie nationalem Recht durch Informationen über Verstöße

 

Rechtsgrundlagen

Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, Art. 9 Abs. 2 j DSGVO, § 10 Hinweisgeberschutzgesetz


Kategorien der personenbezogenen Daten und Herkunft

Nummer

Bezeichnung der Daten

Herkunft

1

Inhalte, der Meldung

Hinweisgebende Person

2

Dokumentation der meldung

Erstellt durch Ombudspersone

3

Wortprotokoll zu (fern-)mündlichen Meldung

Erstellt durch Ombudsperson

4

Inhaltsprotokoll zur (fern-)mündlichen Meldung

Erstellt durch Ombudsperson

5

Tonaufzeichnung der Meldung oder Zusammenkunft

Erstellt durch Ombudsperson

6

Wahrnehmungen bei einer Zusammenkunft

Erstellt durch Ombudsperson

7

Accountdaten

Erstellt durch Verantwortlichen

8

Nutzungsdaten und Protokollierungen von Veränderungen

Durch Nutzung des Systems


Kategorien der betroffenen Personen

Nr. bei Datenkategorien

Kategorien der Betroffenen

1-8

Ombudsleute

1-8

Hinweisgebende Person

1-5

Beschäftigte und Beschäftigungsgeber

1-5

Sonstige in der Meldung erwähnte Personen


Kategorien interner Empfänger

Nr. bei Datenkategorien

Kategorie von Empfänger

1-8

Ombudsleute

1-5

Für die Folgemaßnahmen zu Beteiligende


Kategorien der externen Empfänger

Nr. bei Datenkategorien

Empfänger

Anlass der Offenlegung

Speicherort

1-5, 7,8

...

Auftragsverarbeitung (Wartung)

...


Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Derzeit nicht vorgesehen


Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Nr. bei Datenkategorien

Löschfrist

1-4

drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens

5

nach Anfertigung und Freigabe des Protokolls

6

Mit verblassen der Erinnerung, Anstelle der Löschung tritt das Vertraulichkeitsgebot

7

Mit Wegfall der Erfoderlichkeit

8

Mit Wegfall der Erforderlichkeit

Das Archivrecht bleibt von den Löschfristen unberührt.


Betroffenenrechte

Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen als einer betroffenen Person die nachfolgend genannten Rechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO zu sofern Sie diese nicht missbräuchlich, offensichtlich unbegründet oder exzessiv geltend machen:

  • Sie können Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie auf weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (vgl. insbesondere Art. 15 Abs. 4 DSGVO).
     
  • Für den Fall, dass personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sind, können Sie eine Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung dieser Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
     
  • Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten (Art. 18 DSGVO) verlangen. Das Recht auf Löschung nach Art. 1 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).
     
  • Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch uns zudem jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verarbeiten wir in der Folge Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr.
     
  • Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
     
  • Liegt eine internationale Übermittlung von personenbezogen Daten ohne Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission vor, haben Sie das Recht eine Kopie der vertraglichen Garantien auf Anfrage bei uns erhalten.
     
  • Soweit die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt.
     
  • Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde im Sinn des Art. 51 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html. Neben dem Beschwerderecht können Sie auch einen gerichtlichen Rechtsbehelf einlegen.

Bereitstellungspflicht

Wir dürfen im Rahmen der Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen gemäß § 12 HinSchG personenbezogene Daten im Rahmen der Meldung und der Folgemaßnahmen verarbeiten.

Datensicherheit

Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Diebstahl oder Missbrauch zu schützen.

Gesetzliche Garantien

Im Abschnitt 4 HinSchG wird u.a. ein gesetzlicher Schutz für hinweisgebende Personen und weitere geschützte Personen durch ein Verbot von Repressalien und Schadensersatzpflichten geschaffen

Änderungen der Datenschutzerklärung

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit zu ändern. Bitte überprüfen Sie regelmäßig diese Datenschutzerklärung, um über Änderungen informiert zu bleiben.